Praxis für Kinder- und Familientherapie -
Dipl. Päd. Cornelia Gollwitzer









Heilpädagogische Einzelfallhilfe:

Wenn eine Abklärung mit einem Kinderpsychater erfolgt, ist eine heilpädagogische Therapie mit dem Kind nach KHJG § 33a SGB (Sozialgesetzbuch) V III und eine Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich.

Insbesondere bei allgemeinen Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsproblemen, sowie bei Störungen im emotionalen Bereich.
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