![]() | Qualifizierung zur Tagesmutter/ zum Tagesvater | |||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Wie werde ich Tagesmutter / Tagesvater / Tageseltern? Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Tagesmutter / Tagesvater oder als Kinderfrau? Ich möchte Ihnen gerne einige erste Informationen an die Hand geben, damit Sie einen Überblick bekommen, was den Beruf der Tageseltern ausmacht, was sie zu beachten haben und vor allem, wie Sie es werden können. Rechtliche Grundlagen
Informationen Bundesgesetze:
Qualifizierung, Ausbildung zur Tagesmutter/ Tagesvater in Bayern Nach dem bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) brauchen Sie eine Qualifizierung von mindestens 60 Unterrichtseinheiten (UE), damit sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt für die Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater bekommen. Dies gilt nach derzeitigen Stand für den Landkreis München. Diese Ausbildung biete ich Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Kindertagespflegeprojekt des Tollhaus e.V. in Ottobrunn, sowie mit anderen Fachreferenten an. Hier lernen Sie nicht nur die rechtlichen Grundlagen der Tagespflege (z.B. Steuerrecht) kennen, sonder bilden sich auch über einen Erste - Hilfe - Kurs am Kleinkind weiter. Sie erfahren mehr über die Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren, vor allem von speziellen Situationen der Tagespflege: Eingewöhnung in die Tagespflege, Erziehungspartnerschaft in der Tagespflege, die Sicherheit in der Wohnung, der Bildungsauftrag in der Tagespflege und so manches rund um die Tagespflege, wie z.B. gesunde Ernährung. Ich kann die Qualifizierung nur für Interessenten des Landkreises München anbieten, nicht für das Stadtgebiet München. Da auch die Tagespflegepersonen im Landkreis ab 2013 mit 100 Unterrichtseinheiten qualifiziert sein müssen, habe ich bereits das Qualifizierungsprogramm darauf ausgerichtet. Wo findet die Qualifizierung statt? Die Ausbildung erfolgt regelmäßig jeweils an einem Abend in der Woche und einigen Samstagen, so dass Sie insgesamt mit ca. 4 - 6 Monaten Ausbildungszeit rechnen müssen (in den Ferien finden keine Kurse statt). Die Qualifizierung kostet ca. 400 Euro, und ein zusätzlicher Erste - Hilfe - Kurs kostet ca. 30 Euro. Nach Anfrage unterstützen so manchen Gemeinden ihre angehenden Tageseltern bei der Ausbildung! Die Inhalt der Ausbildung richt sich nach den vorgegebenen Richtlinien des deutschen Jugendinstituts (www.dji.de). Auch wenn Sie schon Vorwissen mitbringen und sogar einen Beruf im pädagogischen Bereich erlernt haben, ist es auch für z.B. Erzieherinnen oder Kinderpflegerinnen empfehlenswert, wenigstens die Hälft der Stunden (30 UE Grundqualifizierung) zu absolvieren, da der Beruf der Tageseltern so manche Themen verbirgt, mit denen man oft noch nicht konfrontiert wurde. Zudem sollte nicht unterschätzt werden, dass Tageseltern in der Regel selbständig tätig sind. Die professionelle Arbeit zu Hause in den eigenen vier Wänden stellt nochmals neue Herausforderungen an die angehenden Tageseltern. Voraussetzungen für eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII) Gemäß der Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zum Thema "Kinder in der Tagespflege" (Stand 2005), muss eine Tagesmutter/ ein Tagesvater folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt zu erhalten: Diese sind:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Haftpflichtversicherung für Tageseltern Jede
Tagesmutter sollte eine Haftpflichtversicherung haben. Bestehet bereits
eine, kann nachgefragt werden, ob für die Tageskinder ein erweiterter
Versicherungsschutz gewährt wird. Unfallversicherung für Tageseltern Nach Ansicht der Berufsgenossenschaft ist die selbstständige tätige Tagesmutter gesetzlich unfallversicherungspflichtig. Zuständig: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg www.bqw-online.de Unfallversicherung für Kinder Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sind Tageskinder bei der Unfallversicherung der öffentlichen Hand (Unfallkasse) kostenneutral gesetzlich unfallversichert, wenn der Tagespflegeperson eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII vorliegt. Informationen unter: Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Bayerische Landesunfallkasse www.guvv-bayern.de Fortbildung Tageseltern mit Qualifizierung sind dennoch nicht von regelmäßigen Fortbildungen befreit. Damit Sie auch weiterhin qualifiziert bleiben, müssen Sie sich 15 Stunden im Jahr fortbilden. Dies können Sie in den unterschiedlichsten Einrichtungen tun, zu allen Themen, die Ihre pädagogische Arbeit mit Kinder betreffen. Themen der Qualifizierung
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