Qualifizierung zur Tagesmutter/ zum Tagesvater










Wie werde ich Tagesmutter / Tagesvater / Tageseltern?

Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Tagesmutter / Tagesvater oder als Kinderfrau? Ich möchte Ihnen gerne einige erste Informationen an die Hand geben, damit Sie einen Überblick bekommen, was den Beruf der Tageseltern ausmacht, was sie zu beachten haben und vor allem, wie Sie es werden können.


Inhaltsverzeichnis:

Rechtliche Grundlagen

Seit dem Jahr 2005 ist die Tätigkeit der Tageseltern im Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) und im Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK), im Tagesbetreuungs - ausbaugesetz (TAG), sowie im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gesetzlich neu geregelt.
Diese Gesetze stellen die Kindertagespflege mit anderen Kinderbetreuungsangeboten gleich. Die Tageseltern müssen sich nach Maßgaben des BayKiBiG dazu verpflichten, an einer Ausbildung teil zu nehmen und eine Ersatzbetreuung für Ausfallzeiten zu stellen.
Über eine Qualifizierung haben Sie die Möglichkeit, andere Tageseltern - auch aus Ihrer nähreren Umgebung - kennen zu lernen Kontakt aufzunehmen und sich gegebenenfalls in Krankheitsfällen gegenseitig zu vertreten.
Derzeit benötigt jede Tagesmutter/ jeder Tagesvater, wenn Sie die Kinder mehr als 15 Stunden in der Woche in Tagespflege hat, eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt, bereits ab dem ersten Kind.

Informationen

Bundesgesetze:
  • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) hier als PDF downloaden.
  • Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hier als PDF downloaden
  • Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) hier als PDF downloaden
  • Bayern: Bayerisches Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz (BayKiBiG) hier als PDF downloaden

Qualifizierung, Ausbildung zur Tagesmutter/ Tagesvater in Bayern

Nach dem bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) brauchen Sie eine Qualifizierung von mindestens 60 Unterrichtseinheiten (UE), damit sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt für die Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater bekommen. Dies gilt nach derzeitigen Stand für den Landkreis München.
Diese Ausbildung biete ich Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Kindertagespflegeprojekt des Tollhaus e.V. in Ottobrunn, sowie mit anderen Fachreferenten an.
Hier lernen Sie nicht nur die rechtlichen Grundlagen der Tagespflege (z.B. Steuerrecht) kennen, sonder bilden sich auch über einen Erste - Hilfe - Kurs am Kleinkind weiter. Sie erfahren mehr über die Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren, vor allem von speziellen Situationen der Tagespflege: Eingewöhnung in die Tagespflege, Erziehungspartnerschaft in der Tagespflege, die Sicherheit in der Wohnung, der Bildungsauftrag in der Tagespflege und so manches rund um die Tagespflege, wie z.B. gesunde Ernährung.
Ich kann die Qualifizierung nur für Interessenten des Landkreises München anbieten, nicht für das Stadtgebiet München. Da auch die Tagespflegepersonen im Landkreis ab 2013 mit 100 Unterrichtseinheiten qualifiziert sein müssen, habe ich bereits das Qualifizierungsprogramm darauf ausgerichtet.

Wo findet die Qualifizierung statt?

Die Ausbildung erfolgt regelmäßig jeweils an einem Abend in der Woche und einigen Samstagen, so dass Sie insgesamt mit ca. 4 - 6 Monaten Ausbildungszeit rechnen müssen (in den Ferien finden keine Kurse statt).
Die Qualifizierung kostet ca. 400 Euro, und ein zusätzlicher Erste - Hilfe - Kurs kostet ca. 30 Euro. Nach Anfrage unterstützen so manchen Gemeinden ihre angehenden Tageseltern bei der Ausbildung!
Die Inhalt der Ausbildung richt sich nach den vorgegebenen Richtlinien des deutschen Jugendinstituts (www.dji.de). Auch wenn Sie schon Vorwissen mitbringen und sogar einen Beruf im pädagogischen Bereich erlernt haben, ist es auch für z.B. Erzieherinnen oder Kinderpflegerinnen empfehlenswert, wenigstens die Hälft der Stunden (30 UE Grundqualifizierung) zu absolvieren, da der Beruf der Tageseltern so manche Themen verbirgt, mit denen man oft noch nicht konfrontiert wurde. Zudem sollte nicht unterschätzt werden, dass Tageseltern in der Regel selbständig tätig sind. Die professionelle Arbeit zu Hause in den eigenen vier Wänden stellt nochmals neue Herausforderungen an die angehenden Tageseltern.

Voraussetzungen für eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII)

Gemäß der Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zum Thema "Kinder in der Tagespflege" (Stand 2005), muss eine Tagesmutter/ ein Tagesvater folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt zu erhalten: Diese sind:
  • Persönliche Eignung
  • Kindergerechte Räumlichkeiten
  • Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen an die Kindertagespflege
  • Teilnahme am Qualifizierungskurs (60 UE)
  • Eine Ersatzbetreuung bei Ausfall der Tagespflegeperson ist sichergestellt
  • Bereitschaft der Tagespflegepersonen zu unangemeldeten Kontrollen liegt vor
Pflegeerlaubnis
  • Die Pflegeerlaubnis wird auf die Tagesmutter/ den Tagesvater ausgestellt, nicht mehr auf die Kinder
  • Wer Kinder außerhalb der Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis
  • Für Kinder, die im Haushalt der Eltern betreut werden, braucht die Tagesmutter/ der Tagesvater (oder Kinderfrau) keine Pflegeerlaubnis
  • Für max. 5 Kinder
  • Für 5 Jahre befristet
  • Zuständig für die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist das Jugendamt (§ 87a, SBG VIII)
Des Weiteren sind Leistungen (Förderungen) durch das Jugendamt möglich, wenn die Voraussetzungen zur Pflegeerlaubnis erfüllt sind:
  • Tagespflegeentgelt nach SGB VIII
  • Ein 20% - iger Qualifizierungszuschlag (wenn die Qualifizierung ganz abgeschlossen wurde)
  • Soweit erforderlich, wird ein Beitrag zur Krankenversicherung gewährt, wenn keine anderweitigen Absicherungen für die Krankheitsfall, z.B. Familienversicherung bestehen
  • Ein Beitrag zur Altervorsorge in mindestens der Höhe des Mindestbeitrages zur freiwilligen Rentenversicherung, aber auch einer privaten Altersvorsorge, wenn der Abschluss einer solchen Rentenvorsorge nachgewiesen wird
Auskunft zur Versicherungspflicht:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Haftpflichtversicherung für Tageseltern

Jede Tagesmutter sollte eine Haftpflichtversicherung haben. Bestehet bereits eine, kann nachgefragt werden, ob für die Tageskinder ein erweiterter Versicherungsschutz gewährt wird.

Unfallversicherung für Tageseltern

Nach Ansicht der Berufsgenossenschaft ist die selbstständige tätige Tagesmutter gesetzlich unfallversicherungspflichtig.
Zuständig: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg
www.bqw-online.de

Unfallversicherung für Kinder

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sind Tageskinder bei der Unfallversicherung der öffentlichen Hand (Unfallkasse) kostenneutral gesetzlich unfallversichert, wenn der Tagespflegeperson eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII vorliegt.
Informationen unter: Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Bayerische Landesunfallkasse
www.guvv-bayern.de

Fortbildung

Tageseltern mit Qualifizierung sind dennoch nicht von regelmäßigen Fortbildungen befreit. Damit Sie auch weiterhin qualifiziert bleiben, müssen Sie sich 15 Stunden im Jahr fortbilden. Dies können Sie in den unterschiedlichsten Einrichtungen tun, zu allen Themen, die Ihre pädagogische Arbeit mit Kinder betreffen.


Themen der Qualifizierung
  • Beruf der Tagesmutter
  • Entwicklungspsychologie
  • Kinder sind verschieden
  • Bildungsauftrag in der Tagespflege
  • Eingewöhnung in die Tagespflege
  • Eltern-, Tageseltern-, Erziehungspartnerschaft
  • Erstgespräch und Vertrag
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kind in zwei Familien
  • Wie erziehe ich - wie wurde ich erzogen?
  • Mein eigenes pädagogisches Konzept als Tagesmutter
  • Sicherheit drinnen und draußen: Umgang mit Gefahrenquellen
  • Spiel in der Tagespflege
  • Umgang mit Konflikten
  • Abschied von den Tageskindern
  • Gesundheit und Krankheit in der Tagespflege
Impressum(C) Designed by Simone Adelberg